RESONANZ AUF DEN OFFENEN BRIEF &
DIV. ARTIKEL bzgl. SCHÄCHTEN (AUSZÜGE)
OFFENER BRIEF DES DEUTSCHEN TIERSCHUTZBUNDES AN DIE INITIATIVE JÜDISCHER TIERSCHUTZ ZUM SCHÄCHTEN
"Wir danken Ihnen für die Zusendung Ihres Schreibens an die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland zum Schächten und möchten Sie mit diesem offenen Brief bei Ihrer Initiative für eine Veränderung der betäubungslosen Schächtpraxis bestärken und unterstützen.
Obwohl der respektvolle Umgang mit Tieren und der Schutz von Tieren der jüdischen Gemeinschaft und den Tierschützern gleichermaßen ein bedeutendes Anliegen ist, scheint das Schächten leider wie ein Keil zwischen den Anschauungen beider festzusitzen und eine nie enden wollende Diskussion zu nähren.
Wir begrüßen es sehr, daß Sie sich mit der Initiative jüdischer Tierschutz in den eigenen Reihen für eine Reflexion der Bedeutung des betäubungslosen Schlachtvorganges für das Tier einsetzen, ins Bewußtsein rufen, welche Qual die Tiere dabei durchleiden und vorbehaltlos hinterfragen, ob dies mit dem heutigen Wissensstand und den jüdischen Tierschutzgeboten vereinbar ist.
Der Deutsche Tierschutzbund fordert seit je her, daß ausnahmslos jedes Tier vor der Schlachtung oder Tötung sorgfältig und ausreichend betäubt wird und daß es keine Ausnahmen von der im Tierschutzgesetz vorgeschriebenen Betäubungspflicht geben darf. Uns ist dabei bewußt, daß es im grauen Alltag auf den Schlachthöfen leider auch an der Tagesordnung ist, daß Tiere trotz aller Vorgaben nicht ausreichend oder gar unbetäubt in den Schlachtvorgang geraten.
Wir setzen uns daher mit aller Kraft dafür ein, daß alle Vorschriften zum Schutz der Tiere zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung so gestaltet werden, daß sie dem Schutz der Tiere wirklich Rechnung tragen und den bekannten Mißständen auf Schlachthöfen endlich und ohne Kompromisse Abhilfe geschaffen wird. Aktuell kämpfen wir hierfür beispielsweise auf europäischer Ebene, wo derzeit an einer neuen Gesetzgebung zum Schutz der Tiere bei der Schlachtung oder Tötung gearbeitet wird. Unser Ziel ist also generell, daß alle Tiere vor der Schlachtung sorgfältig und ausreichend betäubt werden, so daß ihnen schwere - vermeidbare - Leiden und Schmerzen erspart bleiben.
Der Deutsche Tierschutzbund weiß, daß das Wohl der Tiere den jüdischen MitbürgerInnen gleichermaßen ein wichtiges Anliegen ist. Wir sind daher hoffnungsvoll, daß der Einsatz der Elektrokurzzeitbetäubung eine probate Möglichkeit für einen gemeinsamen Weg ist, in der Diskussion um das betäubungslose Schächten weiterzukommen und einen Konsens zu finden, ohne dem Anrecht auf Religionsfreiheit zu nahe zu treten.
Sehr geehrte Frau Dr. Rheinz, wir sind froh über die Unterstützung aus der jüdischen Gemeinschaft. So können wir unsere Stimme gemeinsam denen geben, die ihre Anliegen an den Menschen nicht selber vertreten können: unseren Tieren."
Dr. Brigitte Rusche, Deutscher Tierschutzbund e.V.
"Es ist eine große Ermutigung, in der derzeitigen Debatte, in der schnell "das Schüren religiöser Vorurteile" vorgeworfen wird, eine so kompetente und sachliche, dabei aber auch leidenschaftliche Stimme wie die Ihre aus dem Judentum zu vernehmen...
Für Ihr Engagement möchte ich Ihnen und der Initiative Jüdischer Tierschutz sehr herzlich danken. Wie Sie wissen unterstützt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die vom Bundesrat vorgelegte Initiative zur Neuregelung des § 4a Abs.2 Nr.2 des Tierschutzgesetzes, deren Umsetzung auf den ausnahmslosen Einsatz der Elektrokurzzeitbetäubung hinausliefe."
Undine Kurth, Parlamentarische Geschäftsführerin
Mitglied des Deutschen Bundestages
"Mit großem Interesse habe ich die Beiträge in der JÜDISCHEN ALLGEMEINEN und das Interview im NEUEN DEUTSCHLAND
gelesen. Es wäre außerordentlich wünschenswert, daß es zu einem unvoreingenommenen Dialog über die betäubungslosen Schlachtungen käme. Die Bundestierärztekammer hat ihre Position im DEUTSCHEN TIERÄRZTEBLATT, November 2007, deutlich gemacht, daß sie vor dem Hintergrund der derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse betäubungslose Schlachtungen als nicht mehr zeitgemäß ablehnt."
Dr. Karl Fikuart, Kreisveterinärdirektor i.R.
"Ich bin meinem Freund Ingolf Bossenz sehr dankbar, daß er mir den Link seines Interviews im Neuen Deutschland 63. Jahrgang, Nr. 169 vom 21./22. Juli 2008 mit Ihnen geschickt hat. Meine Frau Petra und ich finden es ganz großartig, was Sie tun, und Sie haben unsere volle Unterstützung... Wahrscheinlich wissen Sie, daß Lars Skriver in Hamburg in den 90iger Jahren instrumental dafür war, daß in der Bundesrepublik das betäubungslose Schächten verboten wurde? Dann begannen natürlich die Elendstransporte in andere europäische Länder und dann die zunehmenden Ausnahmeverfügungen - bis schließlich alles umsonst gewesen zu sein schien..."
Michael und Petra Skriver, Kapstadt
Sohn von Carl Anders Skriver,
Autor des Werks:
Der Verrat der Kirchen an den Tieren, 1967
"Ich finde Ihr Anliegen und Ihr Engagement enorm wichtig und bemerkenswert. Aus der Sicht von Christinnen und Christen ist die Frage auch deswegen so wichtig, weil wir uns auf den Tierethos der Bibel und vor allem des (für uns) Ersten Testaments so dringend besinnen sollten. Eine Schöpfungsvergessenheit - bzw. die Reduktion der Schöpfungsverantwortung auf globale Phänomene wie Klimawandel so wichtig es ist ... ist auch eine große Last des modernen Christentums. Dabei sind die "unheiligen Allianzen" (Antisemitismus und Schächtgegnerschaft), auf die Sie Bezug nehmen, immer wieder anzusprechen. Die Doppelmoral (Schächtkritik und Kritiklosigkeit bei der industriellen Tierquälerei) in unseren Breiten tut persönlich weh und es gilt Sie zu bekämpfen. Danke für Ihre Initiativen!"
Oscar Thomas-Olalde, Diözese Innsbruck
"Danke bestens, Frau Dr. Rheinz."
Dr. sc. agr. Edmund Haferbeck, PETA Deutschland
"Vielen Dank und hoffentlich irgendein Erfolg!"
Helmut F. Kaplan, Vegetarismus org
"Ihr Interview gefällt mir sehr gut. langsam kapiere ich auch Ihr Anliegen..."
Dr. Hans Erler, SPD
"Stimme Dir zu."
Dipl.sc.pol. Leo Sucharewicz
ILI - I Like Israel e.V., Vorstand
"Ich danke Ihnen. Die Juden unter uns sind übrigens nicht der Zentralrat der Juden. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Ich danke auch dem "Neuen Deutschland".
Heidrun Schultz, Tierischer Einsatz
"Vielen Dank für Ihren Offenen Brief. Selbst wenn ich kaum etwas mit Tieren zu tun habe und auch nicht koscheres Fleisch esse. Aber zwei Katzen und einen Hund besitze ... und sehr oft mit Tieren "mitleide"!"
Matti Goldschmidt
"Wir nehmen Bezug auf Ihr vorbildliches Interview in der Zeitschrift "Neues Deutschland" vom 22. Juli 2008 und Ihren großartigen Offenen Brief an Frau Knobloch, Präsidentin des Zentralrats der Juden.. Sie haben damit unmißverständlich klargestellt, daß sehr wohl mehr Tierschutz beim betäubungslosen Schächten möglich ist - ohne mit den "religiösen Vorschriften" in Konflikt zu geraten. Sie haben mit Ihren klaren, offenen Worten bestätigt, was wir Tierschützer seit vielen Jahren immer wieder - leider erfolglos - bei den entsprechenden Stellen vorgetragen haben und sich damit für jedermann deutlich erkennbar, auf die Seite der Tierschützer gestellt. Dafür möchten wir Ihnen von ganzem Herzen danken und Ihnen auf diesem Weg unsere Achtung aussprechen!
Als Contergan-Opfer und ehemaliges menschliches "Versuchstier" habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, mich mit aller Entschiedenheit für die Unversehrtheit jeden Lebens einzusetzen und die Menschen auch sehr eindringlich auf die Gefahren und Machenschaften von Tierversuchen bzw. REACH hinzuweisen."
Heike-Ingeborg Karwatzki,
Contergan-Opfer und Tierversuchsgegnerin
"Zunächst Dank an das ND und dessen Mitarbeiter, Ingolf Bossenz. Ganz besonderen Dank an Frau Dr. Rheinz. Ihre klare Sprache, die sachlichen und klugen Argumente, die nicht nur die große Kompetenz und viel Beschäftigung mit der Thematik, gerade auch im Blick auf die jüdische Religion und Ethik verraten, zeigen, daß ihre Worte nicht nur vom Verstand, sondern auch aus dem Herzen kommen. Das alles sollte seine Wirkung eigentlich nicht verfehlen, sondern auch Herz und Verstand nicht nur der Vorsitzenden des ZJD erreichen, sondern Herz und Verstand aller jüdischen Repräsentanten und Verantwortlichen. Die meisten jüdischen Mitbürger denken ohnehin ähnlich wie Hanna Rheinz, die dankenswerter Weise, den Mut gefunden hat, diesem heimlichen Denken Stimme und Ausdruck gegeben zu haben. Mir fällt dazu auch ein Ethiklehrer an der Jüdischen Hochschule in Heidelberg ein, der für diesen Mut dankbar sein dürfte."
Ines Odaischi, Pfarrerin i.R.
"Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag wendet sich strikt gegen öffentliches Schächten. Grundsätzlich setzen wir uns dafür ein, daß Schächten generell nicht mehr ohne Elektrokurzzeitbetäubung zugelassen werden darf und fordern eine entsprechende Anpassung der gesetzlichen Regelungen. Eine diesbezügliche Bundesratsinitiative des Landes Hessen haben wir unterstützt."
Tanja Miehle, M.A.
Referentin für Schulpolitik, Landwirtschaft, Forsten und Verbraucherschutz der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag
"Danke für Ihren großartigen Text. Der Bund gegen den Mißbrauch der Tiere (bmt) gehört zu den großen Tierschutzorganisationen in Deutschland. Das Verbot des Schächtens gehört zu unseren Zielen."
Claudia Lotz, Redakteurin der Tierschutzzeitschrift des Bundes gegen den Mißbrauch der Tiere
RESONANZ AUF INFORMATIONEN ZUM JÜDISCHEN TIERSCHUTZ
Bayerische Staatskanzlei vom 22.02.2010
"Ministerpräsident Seehofer lässt Ihnen für Ihre E-Mail vom 8. Februar 2010 danken, mit der Sie anlässlich der Befassung des Bundesrates mit dem Gesetzentwurf des Landes Hessen zur Änderung des Tierschutzgesetzes die Bedeutung des Schutzes der Tiere - gerade in der jüdischen Tradition - betonen.
Ziel des genannten Gesetzesantrags ist es, die Anforderungen an Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten im Tierschutzgesetz zu verschärfen. Nach dem Gesetzentwurf soll künftig eine Ausnahmegenehmigung nur noch erteilt werden dürfen, wenn der Antragsteller nachgewiesen hat, dass diese erforderlich ist, um den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere verbieten, und dass vor, während und nach dem Schächtschnitt bei dem Tier im Vergleich zu dem Schlachten mit der vorgeschriebenen vorherigen Betäubung keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen oder Leiden auftreten.
Gerade durch die Pflicht zum Nachweis, dass das betäubungslose Schlachten keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen oder Leiden verursacht, zielt der auf verbesserten Tierschutz gerichtete Gesetzentwurf auf sehr hohe Hürden für betäubungsloses Schlachten aus religiösen Gründen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Februar 2010 mit den Stimmen Bayerns beschlossen, den Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen."
gez. Gudrun Rieke Ltd. Ministerialrätin, Bayerische Staatskanzlei
Staatskanzlei Freistaat Thüringen vom 19.02.2010
Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht dankt Ihnen für Ihr elektronisches Schreiben vom 8. Februar 2010, in dem Sie sich unter Verweis auf die Tora für die Wahrung des Tierschutzes beim Schlachten von Tieren und gegen diesbezügliche Sonderregelungen aussprechen.
Anlass für Ihr Schreiben ist die Befassung des Bundesrats mit dem oben genannten Gesetzentwurf, der im wesentlichen auf eine Änderung der Anforderungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten, dem sogenannten Schächten, im Tierschutzgesetz zielt. Mit dieser Regelung soll ein angemessener Ausgleich zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern Religionsfreiheit und Tierschutz geschaffen werden.
Mit der beabsichtigen Änderung des Tierschutzgesetzes hatte sich der Bundesrat bereits im Juli 2007 befasst und diese beim Deutschen Bundestag eingebracht. Thüringen hatte die Einbringung unterstützt. Allerdings wurde die Beratung des betreffenden Gesetzentwurfs im Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode nicht abgeschlossen, sodass er der Diskontinuität unterfiel. Deshalb hat der Bundesrat in seiner 866.Sitzung am 12. Februar 2010 mit Unterstützung Thüringens die erneute Einbringung seines Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag beschlossen.
Die Thüringer Landesregierung erwartet, dass durch die vom Bundesrat beabsichtigte Änderung des Tierschutzgesetzes sowohl das Grundrecht auf freie Religionsausübung als auch das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz bestmöglichst zur Geltung kommen. Seien Sie versichert, dass sich die Thüringer Landesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren für die ausgewogene Berücksichtigung beider Rechtsgüter einsetzen wird."
i.A. Charis Klingohr, Staatskanzlei Freistaat Thüringen