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Ch. KNOBLOCH berichtet über ihre Rettung vor der Deportation und ihren Alltag auf dem Bauernhof einer  katholischen Familie in Franken, in der sie  unter falscher  Identität  als vermeintlich uneheliche Tochter einer ehemaligen Hausangestellten ihres Onkels lebte.
 
"Der Abschied vom Vater war ... Ich kann das nicht beschreiben, es gibt keine Worte dafür. Ich wußte nicht, ob ich ihn jemals wiedersehen würde.
Die Umgebung, in der ich nun lebte, war mir vollkommen unbekannt. Der Pfarrer im Ort war der Einzige, der meine wirkliche Identität kannte. Und natürlich die Hausangestellte meines  Onkels aus Nürnberg, die ich durch meine Besuche dort kannte. Sie bewirtschaftete mit ihrem 80-jährigen Vater und ihrer kranken Schwester einen Bauernhof. Aber gerade diese einfache Frau zeichnete sich durch Menschlichkeit und Mut aus. Sie nahm den großen Makel auf sich und gab mich als ihr uneheliches Kind aus.  Die Dorfbewohner reagierten auf diese Tatsache mit großer Schadenfreude, denn meine Retterin galt als sehr fromm und g`ttesfürchtig. Ich konnte die Angst dieser Familie verstehen, wenn sie mich mit Nachbarn sprechen sahen. Sie konnten ja nicht wissen, dass ich nach meinen bisherigen Erlebnissen genau wußte, welches Damoklesschwert über ihnen schwebte und welche Gefahr drohte, wenn meine richtige Identität bekannt werden sollte. Sie haben wissentlich die unglaubliche Bürde auf sich genommen, in der Hoffnung, dass ihre Brüder und Söhne in der Wehrmacht den Krieg durch diese gute Tat überleben würden. Sie blieben unversehrt!
...
Auch auf dem Land habe  ich mich oft sehr verlassen und einsam gefühlt. Ich konnte mit niemandem reden, um all die vielen Dinge zu besprechen, die mich bedrückten, weil ich mich selbst und diejenigen, die mich aufgenommen hatten, dadurch verraten hätte. Doch ich hatte die Tiere auf dem Hof. Kühe, Gänse, Hühner und Katzen - sie waren die Zeugen all meiner Sorgen, Ängste und Nöte, meine geheimen Verbündeten. Wobei mir die großen wiederkäuenden Rindviecher mit ihrem gutmütigen Block die besten Zuhörer und Bewahrer meiner Geheimnisse zu sein schienen. Die Hühner und Gänse waren in ihrer Aufgeregtheit nicht ganz so geeignet als Gesprächspartner. Die Kätzchen konnte ich streicheln und liebkosen. Das hat mir über die sehr schwere Zeit hinweggeholfen und ich vermisste in München diese tierischen Ansprechpartner regelrecht." 
 
Mit freundlicher Genehmigung von Charlotte Knobloch, der Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland aus ihrem biographischen Aufsatz:
Doch ich hatte die Tiere.   Kühe, Gänse, Hühner und Katzen als Verbündete
 
In: Haller, Roman: ..und bleiben wollte keiner - Jüdische Lebensgeschichten im Nachkriegsbayern
 
 
 
 
 
 
TORA-WORTE VON YIZHAK AHREN
TIERE HABEN RECHTE
Die Tora überliefert einen merkwürdigen Dialog: "Da öffnete Gott den Mund der Eselin, und sie sagte zu Bileam: Was habe ich dir getan, dass du mich nun schon dreimal geschlagen hast? Da sagte Bileam zur Eselin: Weil du dich in Mutwillen an mirgeübt! Hätte ich doch ein Schwert in Händen gehabt, ich hätte dich bereits erschlagen" (Bamidbar 22, 28-29). Bileam änderte seine Haltung erst nach dem Auftritt des Engels: "Der Engel Gottes sagte zu ihm: Warum hast du deine Eselin nun schon dreimal geschlagen? ... Da sagte Bileam zum Engel Gottes: Ich habe gesündigt, denn ich wußte nicht, dass du mir entgegen im Wege stehest" (Bamidbar 22, 32 und 34). Rabbiner Hertz erklärt das Bekenntnis "ich habe gesündigt" wie folgt: "durch Misshandlung des Tieres". In seinem Werk "Führer der Verirrten" (III, 17) führt Maimonides die Frage des Engels als einen Beweis dafür an, dass es nach der Tora verboten ist, einem Tier Schmerzen zuzufügen (hebr.:  Za`ar Ba`ale Chajim). Dürfte man mit einem Tier machen, was man will, hätte Bileam keine Sünde begangen.
Rabbiner J.D. Bleich hat (in der amerikanischen Zeitschrift "Tradition", Spring 1986) darauf hingewiesen, dass die Quelle für das Verbot von Za`ar Ba`ale Chajim nicht eindeutig ist. Nach Raschi  (Schabbat 128b) ist das Verbot aus dem folgenden Vers abzuleiten: "Wenn du siehst deines Hassers Esel, erliegend unter seiner Last und wolltest unterlassen sie ihm zu lösen: so löse sie wohl mit ihm" (Schmot 23,5).
Rabbiner Hirsch kommentiert: "Siehe! da tritt dir Haschems Lehre entgegen, und verpflichtet dich, nicht nur keinem Tier einen unnützen Schmerz zu bringen, sondern, selbst wo du auch ein ohne deine Schuld leidendes Tier erblickst, beizuspringen, und, wenn du kannst, das Leiden zu mildern, zu beheben. Denn in dem Gesetz der Lastlösung weist, aus den einzelnen Bestimmungen desselben, Tora Schebeal Pe, wenn eine Liebespflicht gegen den verlegenen Tierbesitzer, so vor allem eine Pflicht gegen das leidende Tier nach; auch ohne Herrn, oder wo derselbe aus eigenem Verschulden des Überladens den Fall herbeigezogen hat, ja, selbst wenn er selber untätig dabei sitzen bleiben will, bist du gegen das Tier verpflichtet, ihm seine Last zu lösen (Choschen Mischpat 272)."
Als Quelle des Verbots von Za`ar Ba`ale Chajim nennt Rabbiner Menachem HaMe`iri (Baba Mezi`a, 32b) den folgenden Vers: "Verschließe nicht dem Stier den Mund, wenn er drischt" (Dwarim 25,4). Raschi erklärt: "Die Schrift führt den Stier, der gewöhnlich zum Dreschen verwendet wird, als Beispiel an; dieselbe Vorschrift gilt von anderen Tieren und verbietet das Maulverschließen auch bei anderen zu Speisebereitung dienenden Arbeiten." Abravanel verweist in seinem Kommentar zu dieser Stelle, dass die Tora am Schabbatjahr Tieren ein Essrecht eingeräumt hat: "Aber im siebenten Jahr lasse es brach und gib es preis, dass davon essen die Dürftigen deines Volkes, und was die übrig lassen, mag das Getier des Feldes essen..." (Schemot 23,11).
Was mag der Grund für das Verbot von Za`ar Ba`ale Chajim sein? Rabbiner Bleich meint, dass es der Tora um die moralische Erziehung des Menschen geht: er soll lernen, barmherzig zu handeln und nicht grausam zu sein. Auch wer diesen erzieherischen Aspekt der Mitzwot beachtet, kann doch behaupten, dass Gott das Recht der Tiere gefordert hat. Sogar am wöchentlichen Ruhetag der Juden haben Ochs und Esel Anteil: "Sechs Tage magst du verrichten deine Geschäfte, aber am siebenten Tag feiere, damit dein Ochse und dein Esel ruhe..." (Schmot 23,12). Raschi erklärt: "Gönne dem Ochsen Erholung, auf dem Felde zu weiden, denn wenn du ihn im Stall einsperren würdest, so wäre ihm das keine Erholung, sondern ein Schmerz."
Der Mensch ist allerdings berechtigt, die Tierwelt in seine Dienste zu stellen. Liebe zum Tier darf nicht höher stehen als Sorge für Menschen. Von Leuten, die solche Verkehrungen praktizierten, hat der Prophet Hoschea gesprochen: "Die Menschen schlachten und Kälber küssen" (13,2).
Die Frage, ob medizinische Experimente an Tieren erlaubt sind, haben zahlreiche Halachisten diskutiert; Rabbiner Bleich referiert ihre Abhandlungen. Von fast allen rabbinischen Autoritäten wurde Tierexperimente gutgeheißen, die zur Entwicklung neuer Medikamente notwendig sind; sie forderten aber, dass unnötige Schmerzen zu vermeiden sind (siehe Responsa "Zitz Elieser", 14:68).
 
mit freundlicher Genehmigung des Autoren Prof. Dr. Yizhak Ahren.
 
Diskussion:
In zwei Punkten stimmt die  Position der Initiative TierimJudentum,  verantwortlich Dr. Hanna Rheinz, nicht mit  dem Autoren  überein:
1. "Die Menschen schlachten und Kälber küssen".
Diesen Satz des Propheten Hoschea interpretiere ich als Erkenntnis  der Ambivalenz der Haltung (Liebe etc.) der Menschen  Tieren gegenüber; während Menschen dem Liebreiz eines Kälbchens, Welpen, kleinen Tieres  erliegen, sind sie imstande, das erwachsene Tier ohne Mitgefühl zu schlachten, ebenso sind sie fähig einander, also den zum Fremden und  Feind erklärten Mitmenschen zu töten, ja sogar zu "schlachten". 
2. TierimJudentum vertritt die Position, daß Tierexperimente aus jüdischer Sicht abzulehnen sind, da sie den Grundsatz von Za`ar Ba`ale Chajim verletzen. 
 
 
 
 

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